Psychologische Gutachten im Familienrecht

Im Auftrag des Gerichts werden Gutachten im Familienrecht zu folgenden Fragestellungen erstellt:

■ Umgangsregelung nach Trennung der Eltern (§1684, §1685, §1686a BGB) 

■ Lebensmittelpunkt nach Trennung der Eltern (§1671, Abs.1,2 ; §1626a BGB)

■ Erziehungsfähigkeit/Kindeswohlgefährdung im familiären Kontext (§1632, Abs.4, §1666 f. BGB)

■ Rückführung eines fremduntergebrachten Kindes

 

"In familiengerichtlichen Verfahren werden immer dann psychologische Sachverständigengutachten eingeholt, wenn dies erforderlich ist, um eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen. Die Fachkunde von psychologischen Sachverständigen kommt häufig dann zum Tragen, wenn Entscheidungen über die elterliche Sorge- vor allem hinsichtlich des Lebensmittelpunkts von Kindern und im Falle einer Kindeswohlgefährdung- und über Regelungen oder Beschränkungen des Umgangs eines Kindes mit einem Elternteil oder seinen Bezugspersonen getroffen werden müssen."

(Lack & Hammesfahr, 2019, S.V)

 

 

 

Psychologische Gutachten im Strafrecht

Im Auftrag der Strafvollstreckungskammern werden Kriminalprognostische Gutachten im Strafrecht zu folgenden Fragestellungen erstellt: 

■ Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 StGB)

■ Anordnung der Maßregel (§§ 63, 64 StGB)

■ Bewährungsaussetzung von Strafresten (§§ 57, 57a StGB)

■ Invollzugsetzung einer Sicherungsverwahrung (§§ 66ff StGB) 

■ Aussetzung/Erledigung einer Maßregel (§§ 67d StGB) 

 

"Die kriminalprognostische Begutachtung ist vermutlich eine der komplexesten Aufgaben psychologisch-forensischer Sachverständigentätigkeit und wird aufgrund immer differenzierterer Fragestellungen an Komplexität wohl eher noch zunehmen. Sie erfordert die Erhebung und Analyse unterschiedlichster Daten und diagnostischer Befunde und deren methodisch fundierte Integration anhand valider Beurteilungsmodelle. Schon lange ist bekannt, dass diese anspruchsvolle Aufgabe nicht durchgängig sachgerecht und nach aktuellen fachlichen Standards erfüllt wird. Nicht zuletzt deshalb und wegen der weitreichenden Folgen unzureichender Gutachten wurden vor rund zehn Jahren Mindestanforderungen für Prognosegutachten formuliert."

(Boetticher et al., 2007)

 

 

 

Unser Vorgehen

Familienrechtspsychologische Gutachten werden in der Regel durch die zuständigen Familiengerichte in Auftrag gegeben. Aufträge von Privatpersonen oder anderen Institutionen werden von uns grundsätzlich nicht entgegen genommen.

Unser gutachterliches Vorgehen orientiert sich an den "Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht" (Empfehlungen der Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten 2019, 2. Auflage). Unseren Qualitätsstandard gewährleisten wir durch den stetigen kollegialen Austausch im Rahmen von Intervisionen und Supervisionen sowie der regelmäßigen Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen.

Kriminalprognostische Gutachten werden zeitnah und nach wissenschaftlichen Standards erstellt. Im Rahmen der Gutachten wird nicht nur das aktuelle Risiko dargestellt, sondern es werden auch Empfehlungen zur Senkung und zum Management des individuellen Risikos gegeben.

Dabei richtet sich die gutachterliche Arbeit an den Mindestanforderungen und Empfehlungen für Prognosegutachten (Boetticher et al., 2007; Boetticher et al., 2019; Kröber et al., 2019) und es werden empirisch abgesicherte Verfahren und Methoden genutzt. Aufgrund der persönlichen vollzuglichen Erfahrung sind behördliche Vorgänge und juristische Feinheiten vertraut.

Rechtspsychologische Praxis 
Hensel & Hartmann

Frankenstraße 364
45133 Essen

Telefon:     0201 47485069
E-mail:       info@rechtspsychologischepraxis.com


Bürozeiten: Mo-Fr  09:00 - 17:00 Uhr 


Sachverständige im Familienrecht: 

Sonnhild Hensel 
0157 52018418
hensel@rechtspsychologischepraxis.com

Alina Hartmann
0176 44255182
hartmann@rechtspsychologischepraxis.com
 

Sachverständige im Strafrecht:                                                

Laura Kill
0177 5979745
kill@rechtspsychologischepraxis.com

Jenny Stein
0241 41228748
stein@rechtspsychologischepraxis.com

Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen, hinterlassen Sie uns gerne auf dem Anrufbeantworter oder unserer Mailbox Ihre Kontaktdaten und wir rufen so schnell wie möglich zurück. 
 

 

Dieses Feld ist obligatorisch

Dieses Feld ist obligatorisch

Die E-Mail-Adresse ist ungültig

Dieses Feld ist obligatorisch

Dieses Feld ist obligatorisch

* Kennzeichnet erforderliche Felder
Bei der Übermittlung Ihrer Nachricht ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es erneut.
Ich danke Ihnen! Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.

© Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.